Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ordiso Plan GbR für die Nutzung der cloudbasierten Handwerkssoftware „Ordiso Plan“.

Stand: 11.05.2026

Anbieter: Ordiso Plan GbR, Otto-Drescher-Straße 13, 97529 Sulzheim, vertreten durch Aurel Plettner und Philipp Schmidt

E-Mail: kontakt@ordiso-plan.de

1. Geltungsbereich und Anbieter

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Ordiso Plan GbR, Otto-Drescher-Straße 13, 97529 Sulzheim, vertreten durch Aurel Plettner und Philipp Schmidt, nachfolgend „Anbieter“, und ihren Kunden über die Nutzung der cloudbasierten Softwarelösung „Ordiso Plan“ sowie damit zusammenhängende Leistungen.

1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern erfolgt nicht.

1.3 Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er die Leistungen ausschließlich für gewerbliche, selbständige berufliche oder öffentlich-rechtliche Zwecke nutzt.

1.4 Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

1.5 Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen und gesonderte Vertragsanlagen haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Begriffsbestimmungen

2.1 „Software“ bezeichnet die cloudbasierte Softwarelösung Ordiso Plan einschließlich Webanwendung, mobilen Anwendungen, Schnittstellen, Modulen, Funktionen, Vorlagen, Dokumentationen und sonstigen digitalen Bestandteilen, soweit diese vom Anbieter bereitgestellt werden.

2.2 „Kunde“ ist das Unternehmen, die juristische Person oder die öffentlich-rechtliche Einheit, mit der der Vertrag geschlossen wird.

2.3 „Nutzer“ sind natürliche Personen, denen der Kunde Zugang zur Software gewährt, insbesondere Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer oder sonstige im Auftrag des Kunden tätige Personen.

2.4 „Organisationsumgebung“ bezeichnet den mandantenbezogenen Bereich des Kunden innerhalb der Software.

2.5 „Kundendaten“ sind alle Daten, Inhalte, Dokumente, Bilder, Texte, Projektinformationen, Kundeninformationen, Mitarbeiterdaten, Zeitdaten, Kommunikationsinhalte und sonstigen Informationen, die der Kunde oder seine Nutzer in die Software eingeben, hochladen, erzeugen, verarbeiten oder speichern.

2.6 „Zusatzleistungen“ sind Leistungen außerhalb der standardmäßigen Softwarebereitstellung, insbesondere Einrichtung, Schulung, Datenmigration, individuelle Anpassungen, Beratung, Vorlagenerstellung oder Entwicklungsleistungen.

3. Vertragsschluss, Vertretungsmacht und Rangfolge

3.1 Die Darstellung der Software auf der Website, in Präsentationen, Demos oder sonstigen Materialien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

3.2 Ein Vertrag kommt individuell zustande, insbesondere durch Annahme eines Angebots, Unterzeichnung oder Bestätigung einer Auftragsbestätigung, Abschluss eines Online-Bestellprozesses, Freischaltung eines kostenpflichtigen Zugangs oder eine sonstige eindeutige Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde.

3.3 Der für den Kunden handelnde Nutzer versichert, zur Vertretung des Kunden berechtigt zu sein oder mit entsprechender Vollmacht zu handeln. Handelt der Nutzer ohne ausreichende Vertretungsmacht, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften.

3.4 Der Anbieter ist berechtigt, vor Vertragsschluss geeignete Nachweise zur Unternehmereigenschaft, Vertretungsberechtigung oder Zahlungsfähigkeit des Kunden anzufordern.

3.5 Für den Vertragsinhalt gilt folgende Rangfolge:

  • individuelle Vereinbarungen, Angebot und Auftragsbestätigung,
  • Leistungsbeschreibung, gebuchtes Paket und Preisblatt,
  • gesonderte Service-Level-Vereinbarung, sofern abgeschlossen,
  • Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO für Datenschutzfragen,
  • diese AGB.

3.6 Soweit Vertragsbestandteile einander widersprechen, geht die jeweils höherrangige Regelung vor. Der Auftragsverarbeitungsvertrag geht diesen AGB vor, soweit datenschutzrechtliche Fragen der Auftragsverarbeitung betroffen sind.

4. Vertragsgegenstand

4.1 Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrags eine cloudbasierte Softwarelösung für Handwerks-, Bau- und vergleichbare Unternehmen zur Nutzung über das Internet bereit.

4.2 Die Software dient insbesondere der Unterstützung von Projektverwaltung, Einsatzplanung, Zeiterfassung, Dokumentation, Kommunikation, Dokumentenerstellung, Rechnungs- und Angebotsverwaltung sowie kaufmännischen und organisatorischen Prozessen.

4.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung, der jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibung, dem gebuchten Paket und den freigeschalteten Zusatzfunktionen.

4.4 Der Anbieter schuldet nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg des Kunden, insbesondere nicht den Abschluss bestimmter Aufträge, die Erreichung bestimmter Umsätze, die rechtliche oder steuerliche Richtigkeit kundenseitig erstellter Dokumente oder die vollständige Ersetzung eigener Prüfungs-, Organisations- und Kontrollpflichten des Kunden.

4.5 Die Software wird als Software-as-a-Service bereitgestellt. Eine Überlassung des Quellcodes oder eine Installation der Software auf Systemen des Kunden ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4.6 Der Anbieter ist berechtigt, die Software technisch und funktional weiterzuentwickeln, zu verbessern, zu ergänzen und anzupassen. Dies gilt auch für Änderungen an Benutzeroberflächen, Workflows, Schnittstellen, Datenmodellen und einzelnen Funktionen, soweit der vertragswesentliche Kern der gebuchten Leistung nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

4.7 Der Anbieter darf Funktionen ändern, ersetzen oder entfernen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere technische Weiterentwicklung, Sicherheitsanforderungen, gesetzliche Änderungen, Änderungen von Drittanbieterdiensten, Fehlerbehebung oder Produktvereinfachung. Der Anbieter wird berechtigte Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.

4.8 Der Anbieter ist berechtigt, verbundene Unternehmen, externe Dienstleister, technische Anbieter und Unterauftragsverarbeiter zur Leistungserbringung einzusetzen. Datenschutzrechtliche Anforderungen bleiben unberührt.

5. Testzugang

5.1 Der Anbieter kann dem Kunden vor Abschluss eines entgeltlichen Vertrags einen kostenlosen Testzugang zur Verfügung stellen.

5.2 Der Testzugang ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf 30 Kalendertage befristet und endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

5.3 Der Testzugang begründet keinen Anspruch auf Abschluss eines entgeltlichen Vertrags.

5.4 Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang des Testzugangs einzuschränken, Testdaten zu löschen oder den Testzugang aus sachlichem Grund vorzeitig zu beenden, insbesondere bei Missbrauch, Sicherheitsrisiken, unzulässiger Nutzung, falschen Angaben oder fehlender Unternehmereigenschaft.

5.5 Ein automatischer Übergang des Testzugangs in einen kostenpflichtigen Vertrag erfolgt nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

5.6 Der Kunde ist verpflichtet, vor Ablauf des Testzugangs solche Daten zu exportieren oder zu sichern, die er weiter benötigt. Der Anbieter kann Testdaten nach Ablauf des Testzugangs löschen, sofern keine entgeltliche Vertragsbeziehung zustande kommt.

6. Nutzerkonten, Rollen und Zugangsdaten

6.1 Der Kunde erhält nach Vertragsschluss Zugriff auf eine Organisationsumgebung innerhalb der Software.

6.2 Nutzerkonten dürfen nur für natürliche Personen angelegt werden, die dem Kunden zugeordnet sind oder im Auftrag des Kunden tätig werden.

6.3 Die Anlage, Verwaltung und Deaktivierung von Nutzerkonten erfolgt durch autorisierte Administrationsrollen des Kunden. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Vergabe, Kontrolle und Entziehung von Rollen und Berechtigungen verantwortlich.

6.4 Der Anbieter kann die Rollen- und Rechteverwaltung produktspezifisch vorgeben oder beschränken.

6.5 Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen. Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzer entsprechende Sicherheitsvorgaben einhalten.

6.6 Eine gemeinsame Nutzung eines einzelnen Nutzerkontos durch mehrere Personen ist unzulässig.

6.7 Der Kunde ist verpflichtet, Nutzerkonten unverzüglich zu deaktivieren oder deaktivieren zu lassen, wenn ein Nutzer das Unternehmen verlässt, keine Zugangsberechtigung mehr benötigt oder ein Missbrauchsverdacht besteht.

6.8 Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über jede vermutete oder tatsächliche unbefugte Nutzung von Zugangsdaten, Sicherheitsverletzung oder sonstige Gefährdung der Organisationsumgebung.

7. Pakete, Nutzerzugänge, Zusatznutzer und Zusatzleistungen

7.1 Der Kunde bucht ein Grundpaket sowie gegebenenfalls zusätzliche Nutzerzugänge, Module, Funktionen oder Zusatzleistungen.

7.2 Zusätzliche Nutzerzugänge können insbesondere als Büro-Zugänge, mobile Zugänge, Admin-Zugänge oder sonstige Zugangstypen angeboten werden. Der jeweilige Funktionsumfang ergibt sich aus Angebot, Preisblatt oder Leistungsbeschreibung.

7.3 Zugangstypen können preislich und funktional unterschiedlich ausgestaltet sein. Der Anbieter ist berechtigt, den Zuschnitt dieser Zugangstypen in der Leistungsbeschreibung näher zu definieren.

7.4 Zusätzliche Nutzerzugänge, die während einer laufenden Vertragsperiode hinzugefügt werden, werden anteilig ab dem Zeitpunkt der Freischaltung bis zum nächsten regulären Abrechnungszeitpunkt berechnet.

7.5 Eine Verringerung der gebuchten Nutzeranzahl während einer laufenden Vertragsperiode ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Reduzierungen werden erst zum nächsten Verlängerungszeitpunkt wirksam. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere zwingende Wechsel- oder Kündigungsrechte, bleiben unberührt.

7.6 Zusatzleistungen wie Einrichtung, Schulung, Beratung, Datenmigration, Vorlagenerstellung oder individuelle Anpassungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

7.7 Zusatzleistungen werden als Dienstleistungen erbracht, sofern nicht ausdrücklich ein bestimmter werkvertraglicher Erfolg vereinbart wurde.

7.8 Der Kunde stellt für Zusatzleistungen rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge, Ansprechpartner und Mitwirkungen bereit. Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten des Anbieters.

8. Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

8.1 Es gelten die im individuellen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im vereinbarten Preisblatt festgelegten Preise.

8.2 Alle Preise verstehen sich im B2B-Verkehr als Nettopreise. Solange der Anbieter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Entfällt die Anwendung der Kleinunternehmerregelung, wird die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich berechnet.

8.3 Die Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung monatlich, jährlich oder in einer sonst vereinbarten Abrechnungsperiode im Voraus.

8.4 Rechnungen sind, sofern im Angebot oder auf der Rechnung nichts anderes geregelt ist, innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

8.5 Der Anbieter ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln. Soweit gesetzlich erforderlich, stellt der Anbieter Rechnungen als strukturierte elektronische Rechnung aus. Seit dem 1. Januar 2025 gelten für inländische B2B-Umsätze in Deutschland Regeln zur verpflichtenden E-Rechnung mit Übergangsregelungen. (Bundesministerium der Finanzen)

8.6 Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto, sofern keine andere Zahlungsart vereinbart wurde.

8.7 Werden künftig SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, PayPal, Stripe oder andere Zahlungsdienstleister angeboten, können hierfür ergänzende Zahlungsbedingungen gelten.

8.8 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen und Verzugsschäden nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.

8.9 Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist der Anbieter nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, den Zugang ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren sowie weitere Leistungen zurückzuhalten. Dies gilt nicht, soweit die Sperrung im Einzelfall unverhältnismäßig wäre.

8.10 Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt während einer berechtigten Sperrung bestehen.

8.11 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

9. Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung

9.1 Verträge können mit monatlicher, jährlicher oder individuell vereinbarter Laufzeit abgeschlossen werden.

9.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag automatisch um die zuletzt vereinbarte Vertragslaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

9.3 Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, insbesondere per E-Mail, sofern keine strengere Form individuell vereinbart wurde.

9.4 Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ordentlich zu kündigen.

9.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.6 Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde

  • a) wiederholt oder erheblich gegen diese AGB verstößt,
  • b) die Software missbräuchlich, rechtswidrig oder sicherheitsgefährdend nutzt,
  • c) mit Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung erheblich in Verzug bleibt,
  • d) Rechte des Anbieters oder Dritter verletzt,
  • e) falsche Angaben zur Unternehmereigenschaft oder Vertretungsmacht macht,
  • f) Sicherheitsmechanismen umgeht oder Angriffe auf Systeme des Anbieters unternimmt.

9.7 Vor einer außerordentlichen Kündigung soll der Anbieter dem Kunden grundsätzlich Gelegenheit zur Abhilfe geben, sofern dies zumutbar ist und der Zweck der Kündigung dadurch nicht gefährdet wird.

9.8 Nach Vertragsende endet das Nutzungsrecht des Kunden an der Software.

9.9 Gesetzliche Kündigungs-, Wechsel-, Datenportabilitäts- und Beendigungsrechte des Kunden bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere, soweit zwingende Vorschriften des EU Data Act auf den Vertrag Anwendung finden.

10. Preisänderungen, Leistungsänderungen und Änderung dieser AGB

10.1 Der Anbieter kann Preise für zukünftige Vertragsperioden mit Wirkung zum nächsten Verlängerungszeitpunkt ändern.

10.2 Über Preisanpassungen informiert der Anbieter den Kunden mindestens 30 Kalendertage vor Beginn der neuen Vertragsperiode in Textform.

10.3 Ist der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden, kann er den Vertrag bis zum Beginn der neuen Vertragsperiode ordentlich kündigen. Erfolgt keine Kündigung, wird der Vertrag ab der neuen Vertragsperiode zu den geänderten Preisen fortgeführt, sofern der Anbieter den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf die Preisänderung, das Kündigungsrecht und die Folgen einer ausbleibenden Kündigung hingewiesen hat.

10.4 Änderungen dieser AGB sind mit Wirkung für die Zukunft zulässig, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere Änderungen der Rechtslage, Rechtsprechung, technischen Rahmenbedingungen, Sicherheitsanforderungen, Leistungsstruktur, Geschäftsprozesse oder Produktfunktionen.

10.5 Änderungen, die das vertragliche Gleichgewicht nicht wesentlich zulasten des Kunden verschieben, können dem Kunden in Textform mitgeteilt werden. Der Anbieter wird den Kunden über den Inhalt der Änderung und den Zeitpunkt des Inkrafttretens informieren.

10.6 Wesentliche Änderungen, insbesondere Änderungen von Hauptleistungspflichten, Preisen, Haftung, Laufzeit, Kündigung oder Datenschutz, gelten nur, wenn der Kunde ausdrücklich zustimmt oder der Vertrag für eine künftige Vertragsperiode zu geänderten Bedingungen fortgesetzt wird.

10.7 Soweit eine Änderung für den Kunden nachteilig ist und nicht lediglich aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben erfolgt, erhält der Kunde ein angemessenes Kündigungsrecht.

10.8 Rückwirkende Änderungen zulasten des Kunden sind ausgeschlossen, sofern sie nicht gesetzlich zwingend erforderlich sind.

11. Support, Wartung und Verfügbarkeit

11.1 Der Anbieter bietet Support grundsätzlich per In-App-Kommunikation und per E-Mail an kontakt@ordiso-plan.de an.

11.2 Der Support erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, auf Best-Effort-Basis ohne garantierte Reaktions- oder Lösungszeiten.

11.3 Der Anbieter bemüht sich um eine angemessene Verfügbarkeit der Software im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich in einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung vereinbart wurde.

11.4 Nicht als Nichtverfügbarkeit gelten insbesondere Zeiten, in denen die Software aus folgenden Gründen nicht oder nur eingeschränkt erreichbar ist:

  • a) geplante Wartung,
  • b) kurzfristige Notfallwartung,
  • c) Sicherheitsmaßnahmen,
  • d) höhere Gewalt,
  • e) Störungen des Internets oder von Netzwerken außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters,
  • f) Ausfälle oder Störungen von Drittanbietern, soweit diese nicht vom Anbieter zu vertreten sind,
  • g) fehlerhafte oder unzureichende Systeme, Endgeräte, Browser, Internetzugänge oder Software des Kunden,
  • h) missbräuchliche Nutzung oder vertragswidrige Eingriffe des Kunden oder seiner Nutzer.

11.5 Der Anbieter ist berechtigt, Wartungsarbeiten, Updates, Upgrades, Sicherheitsmaßnahmen, Hotfixes und technische Eingriffe durchzuführen, soweit dies zur Sicherheit, Stabilität, Weiterentwicklung oder Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlich ist.

11.6 Geplante Wartungen werden, soweit praktikabel, in geeigneter Form angekündigt.

11.7 Kurzfristige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Fehlerbehebung oder Sicherung des Systems dürfen jederzeit erfolgen.

12. Pflichten des Kunden

12.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen.

12.2 Der Kunde ist für die von ihm und seinen Nutzern eingegebenen, hochgeladenen, verarbeiteten, gespeicherten und versendeten Inhalte allein verantwortlich.

12.3 Der Kunde gewährleistet, dass

  • a) er zur Nutzung und Verarbeitung der eingebrachten Daten berechtigt ist,
  • b) die Daten und Inhalte keine Rechte Dritter verletzen,
  • c) die Nutzung der Software nicht gegen geltendes Recht verstößt,
  • d) personenbezogene Daten nur rechtmäßig verarbeitet werden,
  • e) erforderliche Informationen, Einwilligungen oder sonstige Rechtsgrundlagen vorliegen, soweit diese für die Nutzung der Software erforderlich sind.

12.4 Dem Kunden ist es untersagt,

  • a) die Software missbräuchlich oder rechtswidrig zu nutzen,
  • b) Schadsoftware, schädliche Skripte oder manipulative Inhalte einzubringen,
  • c) Sicherheitsmechanismen zu umgehen,
  • d) unberechtigte Zugriffe auf Daten oder Systeme zu versuchen,
  • e) Lasttests, Penetrationstests oder automatisierte Massenzugriffe ohne vorherige Zustimmung des Anbieters durchzuführen,
  • f) die Software für Dritte als Plattform, Outsourcing-Dienst oder Service-Bureau zu betreiben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde,
  • g) Inhalte einzustellen oder zu verarbeiten, die rechtswidrig, ehrverletzend, diskriminierend, urheberrechtsverletzend oder sonst unzulässig sind.

12.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Nutzer angemessen zu instruieren und intern zu organisieren, insbesondere im Hinblick auf Zugriffsrechte, Passwortsicherheit, Datenschutz, Datenqualität und rechtmäßige Nutzung der Software.

12.6 Der Kunde ist verpflichtet, vom Anbieter bereitgestellte Export-, Sicherungs- oder Downloadfunktionen angemessen zu nutzen, soweit dies zur Erfüllung eigener gesetzlicher oder vertraglicher Aufbewahrungs-, Nachweis- oder Sicherungspflichten erforderlich ist.

12.7 Der Kunde bleibt selbst verantwortlich für die rechtliche, steuerliche und fachliche Prüfung von Angeboten, Rechnungen, Dokumentationen, Zeiterfassungen, Nachweisen und sonstigen aus der Software erzeugten Dokumenten.

13. Kundeninhalte, Freistellung und rechtswidrige Nutzung

13.1 Der Kunde behält alle Rechte an seinen Kundendaten.

13.2 Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunde oder seine Nutzer beruhen, insbesondere wegen Verletzung von Datenschutzrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrechten, Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen Rechten Dritter.

13.3 Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Voraussetzung ist, dass der Anbieter den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche informiert, keine Anerkenntnisse ohne Zustimmung des Kunden abgibt und dem Kunden eine angemessene Mitwirkung bei der Verteidigung ermöglicht.

13.4 Erkennt der Kunde, dass eine rechtswidrige Nutzung oder Rechtsverletzung droht oder eingetreten ist, informiert er den Anbieter unverzüglich.

14. Nutzungsrechte

14.1 Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.

14.2 Das Nutzungsrecht ist auf die vertraglich vereinbarte Anzahl von Nutzern, Organisationen, Modulen, Funktionen und sonstigen Nutzungsparameter beschränkt.

14.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder Teile hiervon zu vermieten, zu verleasen, weiterzuverkaufen, Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zu überlassen, öffentlich zugänglich zu machen oder als Plattform für Dritte zu betreiben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

14.4 Soweit gesetzlich zulässig, sind Reverse Engineering, Dekompilierung, Disassemblierung, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen sowie die Ableitung von Quellcode, Datenmodellen, Algorithmen oder zugrunde liegenden Strukturen untersagt.

14.5 Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

15. Rechte an Software, Inhalten und Produktverbesserung

15.1 Alle Rechte an der Software, den Oberflächen, Strukturen, Datenmodellen, Marken, Dokumentationen, Vorlagen, Designs, Workflows, Quellcodes und sonstigen Bestandteilen verbleiben beim Anbieter oder den jeweiligen Rechteinhabern.

15.2 Der Kunde behält die Rechte an seinen Kundendaten. Er räumt dem Anbieter jedoch die für Hosting, Verarbeitung, Speicherung, Sicherung, Anzeige, Übertragung, Support, Fehleranalyse und Vertragsdurchführung erforderlichen Rechte ein.

15.3 Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte und aggregierte Nutzungs-, Betriebs- und Systemdaten zur Analyse, Produktverbesserung, Qualitätssicherung, Sicherheitsüberwachung, Kapazitätsplanung und Weiterentwicklung der Software zu verwenden, soweit hierbei keine personenbezogene Identifizierung einzelner Kunden oder Nutzer erfolgt und keine Geschäftsgeheimnisse des Kunden offengelegt werden.

15.4 Feedback, Verbesserungsvorschläge oder Ideen des Kunden dürfen vom Anbieter zur Weiterentwicklung der Software genutzt werden, ohne dass hierdurch Vergütungsansprüche des Kunden entstehen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

16. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

16.1 Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.

16.2 Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Dieser ist Bestandteil des Vertrags und muss spätestens mit Beginn der Verarbeitung personenbezogener Daten abgeschlossen sein.

16.3 Der Kunde bleibt Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne, soweit er über Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten in diesen Fällen als Auftragsverarbeiter nach den Weisungen des Kunden.

16.4 Der Anbieter ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen, soweit dies im Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt ist. Der Anbieter informiert den Kunden über beabsichtigte Änderungen in Bezug auf Unterauftragsverarbeiter entsprechend den Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags.

16.5 Der Anbieter stellt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bereit. Einzelheiten ergeben sich aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag und dessen Anlagen.

16.6 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten für eigene Zwecke nur, soweit hierfür eine eigene Rechtsgrundlage besteht, insbesondere zur Vertragsverwaltung, Abrechnung, Rechtsverteidigung, IT-Sicherheit oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

16.7 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.

17. Datenexport, Datenrückgabe, Löschung und Anbieterwechsel

17.1 Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit Kundendaten im Rahmen der von der Software bereitgestellten Exportfunktionen exportieren.

17.2 Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen Zugriff auf Exportfunktionen oder einen angemessenen Datenexport bereit, soweit keine Sperrung aus wichtigem Grund, Sicherheitsgründe, gesetzliche Pflichten oder berechtigte Interessen des Anbieters entgegenstehen.

17.3 Nach Ablauf der Exportfrist ist der Anbieter berechtigt, Kundendaten aus den Produktivsystemen zu löschen oder zu anonymisieren, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Nachweisinteressen, Sicherheitsgründe oder laufenden Abwicklungsprozesse entgegenstehen.

17.4 Backups können nach Vertragsende für die Dauer der jeweiligen Backupzyklen vorgehalten werden und werden anschließend gelöscht oder überschrieben, soweit keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.

17.5 Steuer-, handels- und vertragsrechtliche Unterlagen des Anbieters, insbesondere Rechnungen, Zahlungsinformationen, Vertragsdaten und abrechnungsrelevante Nachweise, können nach Maßgabe gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gespeichert bleiben.

17.6 Soweit der EU Data Act oder sonstige zwingende Vorschriften auf den Vertrag Anwendung finden, unterstützt der Anbieter den Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen bei der Datenportabilität, beim Anbieterwechsel oder bei der Übertragung exportierbarer Daten und digitaler Assets.

17.7 Der Anbieter kann angemessene technische und organisatorische Anforderungen für Exporte, Migrationen und Anbieterwechsel festlegen, soweit diese den gesetzlichen Anforderungen nicht widersprechen.

17.8 Sonderexporte, individuelle Migrationsleistungen oder technische Unterstützungsleistungen, die über standardmäßig verfügbare Exportfunktionen hinausgehen, können gesondert vergütet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist und nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

18. Sperrung und vorübergehende Einschränkung

18.1 Der Anbieter ist berechtigt, Zugänge, Nutzerkonten, Organisationsumgebungen oder Funktionen ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren oder einzuschränken, wenn

  • a) ein erheblicher Verstoß gegen diese AGB vorliegt,
  • b) ein Sicherheitsrisiko besteht,
  • c) konkrete Missbrauchs-, Manipulations- oder Angriffsmomente bestehen,
  • d) der Kunde sich in erheblichem Zahlungsverzug befindet,
  • e) dies zur Gefahrenabwehr, Fehlerbehebung oder Sicherung des Systems erforderlich ist,
  • f) gesetzliche, behördliche oder gerichtliche Anforderungen dies erfordern.

18.2 Die Sperrung ist auf das erforderliche und angemessene Maß zu beschränken.

18.3 Soweit möglich und zumutbar, wird der Anbieter den Kunden vorab oder unverzüglich nachträglich über die Sperrung informieren.

18.4 Der Anbieter hebt die Sperrung auf, sobald der Grund für die Sperrung entfallen ist und keine Wiederholungsgefahr besteht.

18.5 Zahlungsansprüche des Anbieters bleiben während einer berechtigten Sperrung bestehen.

19. Sachmängel und Störungen

19.1 Der Anbieter schuldet nicht die Fehlerfreiheit der Software in jedem denkbaren Einzelfall, sondern die Eignung der Software für die vertraglich vorausgesetzte Nutzung im Wesentlichen.

19.2 Unerhebliche Abweichungen, Beeinträchtigungen oder rein optische Fehler begründen keine Mängelansprüche, soweit sie die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen.

19.3 Der Kunde hat auftretende Mängel nachvollziehbar zu dokumentieren und dem Anbieter unverzüglich in geeigneter Form mitzuteilen.

19.4 Der Kunde hat dem Anbieter angemessene Informationen zur Fehleranalyse bereitzustellen, insbesondere Beschreibung des Fehlers, betroffene Nutzer, Zeitpunkt, betroffene Funktionen, verwendete Endgeräte, Browser, Screenshots oder sonstige verfügbare Nachweise.

19.5 Bei Mängeln ist dem Anbieter zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

19.6 Der Anbieter kann Mängel durch Fehlerbehebung, Workaround, Update, Änderung der Konfiguration oder sonstige geeignete Maßnahmen beseitigen.

20. Haftung

20.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt

  • a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • b) bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
  • d) soweit eine ausdrücklich übernommene Garantie betroffen ist,
  • e) in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

20.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

20.3 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

20.4 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Vergütung begrenzt. Bei Verträgen mit kürzerer Laufzeit ist die Haftung auf die bis dahin gezahlte Vergütung begrenzt.

20.5 Die Haftungsbegrenzung nach Ziffer 20.4 gilt nicht für Schäden nach Ziffer 20.1.

20.6 Für Datenverlust haftet der Anbieter im Rahmen der vorstehenden Regelungen nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten Export-, Sicherungs- oder Wiederherstellungsmöglichkeiten sowie bei angemessener kundenseitiger Datensicherung unvermeidbar gewesen wäre.

20.7 Der Anbieter haftet nicht für Störungen, Ausfälle oder Schäden, die auf Umständen beruhen, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen, insbesondere Störungen des Internetzugangs des Kunden, fehlerhafte Kundensysteme, fehlerhafte Drittanbieter-Integrationen, rechtswidrige Nutzung durch den Kunden oder höhere Gewalt.

20.8 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Organe und Beauftragten des Anbieters.

21. Vertraulichkeit

21.1 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke des Vertrags zu verwenden.

21.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Produktinformationen, Preise, Kundendaten, Zugangsdaten, wirtschaftliche Informationen, interne Abläufe und sonstige Informationen, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind.

21.3 Nicht als vertraulich gelten Informationen, die

  • a) allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen Vertraulichkeitspflichten bekannt werden,
  • b) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
  • c) von einem berechtigten Dritten rechtmäßig offengelegt wurden,
  • d) unabhängig und ohne Nutzung vertraulicher Informationen entwickelt wurden,
  • e) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, gerichtlicher Entscheidung oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

21.4 Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Vertragsende fort.

22. Referenznennung

22.1 Der Anbieter darf den Namen, das Logo oder sonstige Kennzeichen des Kunden nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden als Referenz verwenden.

22.2 Eine erteilte Zustimmung kann der Kunde mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

23. Höhere Gewalt

23.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf Ereignissen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs beruhen.

23.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Unruhen, Epidemien, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, großflächige Internet- oder Stromausfälle, Ausfälle zentraler Infrastruktur sowie Angriffe auf IT-Systeme, soweit die betroffene Partei diese nicht zu vertreten hat.

23.3 Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich informieren und angemessene Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen ergreifen.

24. Schlussbestimmungen

24.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

24.2 Vertragssprache ist Deutsch.

24.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig.

24.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

24.5 Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.